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HILFE IN BELASTETEN SITUATIONEN

Besuchsbegleitung

Ein Kind braucht beide Elternteile – auch und vor allem nach einer Scheidung bzw. Trennung. 

 

Professionelle Besuchsbegleitung bietet einen geschützten Rahmen für dich und dein(e) Kind(er). Sie schafft Entlastung und ist Pufferzone in höchst belasteten Scheidungs- und Trennungslagen und wird auch von den Gerichten angeordnet. Entspannte Besuchskontakte sind Gold wert für die Kinder und eine Entlastung für dich.

 

Die Besuchsbegleitung ermöglicht den Kontakt zwischen dem Kind/den Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil in entspannter, kindgerechter Atmosphäre. Für die Durchführung der Besuchskontakte bedarf es gemäß § 111 AußStrG einer "neutralen Drittperson". Die Anordnung einer Besuchsbegleitung wird entweder durch das Gericht oder dem Jugendamt festgelegt oder findet auf Wunsch eines Elternteils, mit Zustimmung des anderen Elternteils statt. Die Befugnis und die Pflichten der/des BesuchsbegleiterIn/s werden vom Gericht festgesetzt. 

Ablauf

Während einer Eingangsphase in Form von getrennten Erstgesprächen mit beiden Elternteilen werden die Rahmenbedingungen, Ziele, Rechte und Pflichten einer Besuchsbegleitung entsprechend dem "Grundsätzlichen Prinzip der Trennung der Eltern" erörtert. Anschließend folgt die Kennenlernphase mit dem Kind.

Besuchsbegleitung gibt es In-house (Beratungsstelle) oder mobil (kindgerechter Umgebung).

Nach erfolgreicher Bewirkung im Sinne der §111 AußStrG rundet ein Abschlussgespräch mit allen Beteiligten die besuchsbegleitende Maßnahme ab.

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