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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters ARGE ​Bildung & Management OG, sowie des Ausbildungsträgers ARGE Erziehungsberatung und Forbildung GmbH


Teilnahmebedingungen

Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese in der Veranstaltungsbeschreibung gesondert angeführt und sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zu erfüllen.

Anmeldung

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH nimmt Anmeldungen sowie Umbuchungen und Stornierungen zu seinen Veranstaltungen nur schriftlich (auch per Fax, E-Mail oder persönlich) entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich.

Teilnehmerbeitrag

Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Skonti können nur laut Beiblattmodalitäten für semesterweise Vorauszahlung in Abzug gebracht werden. Teilzahlungen können vor Veranstaltungsbeginn/Lehrgangsbeginn vereinbart werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung/Lehrgang ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. Teilnehmerbeiträge und Prüfungsgebühren enthalten keine Umsatzsteuer, weil die ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 (UStG) ist. Für die ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH gilt zudem die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z. 11 lit. a UStG.

Stornierungen

Sämtliche Stornierungen können ausschließlich schriftlich erfolgen!

Stornierungen für den ersten Lehrgangsteil (1. – 2. Semester):
Die Stornierung des ersten Lehrgangsteils (1. – 2. Semester) kann ausschließlich bis einen Tag vor Lehrveranstaltungsbeginn/Lehrgangsbeginn erfolgen. Bei Stornierungen bis 30 Tage vor Lehrveranstaltungsbeginn/Lehrgangsbeginn wird eine Stornogebühr von €40,-- eingehoben. Bei Stornierungen im Zeitraum von 30 bis 14 Tagen vor Lehrveranstaltungsbeginn/ Lehrgangsbeginn beträgt die Stornogebühr 30% der Semestergebühr. Für Stornierungen, die im Zeitraum von 13 Tagen bis einen Tag vor Lehrveranstaltungsbeginn/Lehrgangsbeginn erfolgen, fällt eine Stornogebühr in der Höhe von 80% der
Semestergebühr an.

Stornierungen für den zweiten Lehrgangsteil (3. – 5.Semester):
Die Stornierung des zweiten Lehrgangsteils (3. – 5.Semester) kann ausschließlich bei Angabe triftiger Gründe und weiters ausschließlich bis spätestens zwei Monate vor dem für den jeweiligen Ausbildungslehrgang offiziell festgelegten Kolloquiumstermin zur Beendigung des
zweiten Semesters erfolgen. Dies gilt auch im Falle der Verlegung des Kolloquiumtermins für individuelle Teilnehmer und gilt weiters unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden oder überhaupt angetreten wird.

Bei nicht rechtzeitiger Stornierung des ersten Lehrgangsteils (1. – 2. Semester) wird der gesamte Lehrveranstaltungsbetrag/ Lehrgangsbeitrag für das 1. – 2. Semester unabhängig davon sofort zur Zahlung fällig, ob jemals eine Lehrveranstaltung bzw. ein Lehrgang besucht wurde. Dies gilt auch für den Fall, dass für die Bezahlung der Kosten für die Lehrveranstaltung/den Lehrgang Ratenzahlung vereinbart wurde.

Bei nicht rechtzeitiger Stornierung des zweiten Lehrgangsteils (3. – 5.Semester) wird der gesamte Lehrveranstaltungsbetrag/ Lehrgangsbeitrag für das 3. – 5. Semester unabhängig davon sofort zur Zahlung fällig, ob jemals eine Lehrveranstaltung bzw. ein Lehrgang besucht wurde. Dies gilt auch für den Fall, dass für die Bezahlung der Kosten für die Lehrveranstaltung/den Lehrgang Ratenzahlung vereinbart wurde.

Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart.

Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin ein der Zielgruppe entsprechender Ersatzteilnehmer nominiert wird, der die Veranstaltung/den Lehrgang besucht und den gesamten Teilnehmerbeitrag (vom 1. – 5. Semester) rechtzeitig und ordnungsgemäß
leistet.

Stornierungen bei Weiter,- und Fortbildungsveranstaltungen, sowie Gruppensupervisionen:
Die Stornierung der Anmeldung zu Weiter,- und Fortbildungsveranstaltungen, sowie Gruppensupervisionen kann 2 Wochen vor dem veranschlagten Termin vorgenommen werden, andernfalls ist die komplette Zahlung fällig. Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt
von einer MindestteilnehmerInnenzahl von 7 Personen ab.

Rücktrittsrecht gemäß Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung/Lehrgangs im Fernabsatz, insbesondere also per Fax oder E-Mail, steht dem/der Teilnehmer/-in als Verbraucher im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet
ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen/ einen Lehrgang, die/der bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

Änderungen im Veranstaltungsprogramm / Veranstaltungsabsage

Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen ab. Die ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH behält
sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern/-innen sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vor. Die Teilnehmer/-innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Wird aufgrund von Ausscheiden einer zu großen Zahl von Teilnehmer/-innen nach dem 2. Lehrgangssemester die mindest Gruppengröße
eines sinnvollen Gruppen-Lehrgangsbetriebs unterschritten, behält sich der Veranstalter eine Fusionierung der Restgruppe mit einer Parallelgruppe, respektive einer Lehrgangsverzögerung von einem Semester vor, um optimale Lehrgangsbedingungen sicherstellen
zu können.

Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des/der Trainers/-in oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen.

Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin schriftlich bekannt gegebenes Konto oder durch
Ausstellung eines Bildungsschecks. Für nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert.

Die ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH übernimmt keine Gewähr bei Druckbzw. Schreibfehlern in ihren Publikationen und Internetseiten.

Ausschluss von einer Veranstaltung

Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen, behält sich die ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH das Recht vor, Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

Besuchsbestätigung

Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt, wenn der/die Teilnehmer/-in mindestens 80 %, wenn nicht anders vorgeschrieben, der betreffenden Veranstaltung besucht hat.

Prüfungen

Zu Prüfungen werden grundsätzlich nur Personen zugelassen, die mindestens 80 % des vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die Zulassung entscheidet die ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH (Geschäftsführung/Lehrgangsleitung).

Skripten, Arbeitsunterlagen

Für die Ausbildungsveranstaltungen stehen den Teilnehmern/-innen Skripten oder Lehrunterlagen zur Verfügung, die grundsätzlich im Teilnahmebeitrag inkludiert sind, und, sofern nicht anders bekannt gegeben, vor Veranstaltungsbeginn auf unserer Homepage zum Download bereitstehen. Ein gesonderter Kauf von Lehrmaterial in der ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH ist nicht möglich. Die von der ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen und Software dürfen nicht vervielfältigt werden und unterliegen dem Urheberschutz. Eine Verwendung im Rahmen eigener vom/von der Teilnehmer/In konzipierten Veranstaltungen bedarf einer vorherig eingeholten schriftlichen Genehmigung der ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH und kann ohne Angabe
von Gründen abgelehnt werden.

Duplikate von Zeugnissen

Zeugnisse können auch für zurückliegende Jahre als Duplikat ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr hierfür beträgt EUR 16. Teilnahmebestätigungen sind kostenlos.

Haftungsausschluss

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/-innen inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens der ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH, auch im Falle eines Diebstahls, keine Haftung übernommen.

Aus der Anwendung der bei der ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH geltend gemacht werden.

Datenschutz

Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/-innen werden vertraulich behandelt. Da Ihre Daten elektronisch gespeichert werden, weisen wir darauf hin, dass die personenbezogenen Daten weder an Dritte weitergegeben werden noch diesen zur Nutzung überlassen werden
und dienen ausschließlich Internen-Zwecken. Mit der Anmeldung bzw. mit der Übermittlung der Daten willigen die Teilnehmer/innen bzw. Interessenten/-innen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum, Geburtsort, Firmenname, Firmenadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Zusendeadresse oder Privatadresse,) die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die Übermittlung von Informationen verwendet werden dürfen. Dies schließt auch den Versand des E-Mail-Newsletters an die bekannt gegebene(n) E-Mail-Adresse(n) mit ein. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Sollten sich Ihre persönlichen Daten geändert haben oder Sie keine weiteren Zusendungen von uns erhalten wollen, bitten wir Sie uns dies schriftlich
unter office@fitforkids.at bekannt zu geben.

Datenänderung und Erklärungszugang

Änderungen von Daten, die für die Vertragsabwicklung von wesentlicher Bedeutung sind, hat der/die Teilnehmer/-in unverzüglich mitzuteilen. Hiezu zählen jedenfalls Änderungen von:
Name, Anschrift, Rechnungsanschrift (bei elektronischer Rechnungslegung die dafür angegebene E-Mail-Adresse), E-Mail-Adresse, Telefaxnummer, Bankverbindung, Firmenbuch oder sonstige Registernummer und Rechtsform. Bei nicht bekannt gegebener Änderung der
Zustelladresse, Rechnungsanschrift, Faxadresse und/oder E-Mail-Adresse können Mitteilungen bzw. Übermittlungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse/Rechnungsanschrift bzw. E-Mail-Adresse erfolgen, und zwar wirksam ab jenem Zeitpunkt, zu dem sie ohne die Änderung
unter normalen Umständen zugegangen bzw. (bei E-Mail) abrufbar gewesen wären.

Hinweis im Sinne der Gleichbehandlung

Zur leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel zum Teil in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen – wenn nicht anders angegeben – gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.

Gerichtsstand: Wien

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